Unternehmen mit geringem Umsatz können unter Umständen Rechnungen nach der Kleingewerberegelung § 19 UStG legen.
Was bedeutet dies? Wenn im Gründungsjahr und im folgenden Geschäftsjahr eine bestimmte Umsatzgröße nicht erreicht wird, so kann der Unternehmer vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit werden.
Was muss dann beim Erstellen von Rechnungen beachtet werden?
Neben sämtlichen normalen Pflichtangaben auf der Rechnung ist es wichtig, dass die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird und auf der Rechnung deutlich ersichtlich wird, aus welchem Grund keine Umsatzsteuer ausgewiesen worden ist. Hier muss nicht zwingend der Begriff "Kleinunternehmerregelung" auftauchen. Ein möglicher Nachsatz wäre:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Soll man nun immer daran denken, keine Pflichtangaben zu vergessen, die Umsatzsteuer nicht auszuweisen und die Rechnung bloß nicht ohne den Hinweis zur nicht ausgewiesenen Umsatzsteuer zu versenden?
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