Kleinunternehmerregelung / Kleinunternehmerrechnungen nach § 19UStG



Unternehmen mit geringem Umsatz können unter Umständen Rechnungen nach der Kleingewerberegelung § 19 UStG legen.

Was bedeutet dies? Wenn im Gründungsjahr und im folgenden Geschäftsjahr eine bestimmte Umsatzgröße nicht erreicht wird, so kann der Unternehmer vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit werden.

Was muss dann beim Erstellen von Rechnungen beachtet werden?

Neben sämtlichen normalen Pflichtangaben auf der Rechnung ist es wichtig, dass die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird und auf der Rechnung deutlich ersichtlich wird, aus welchem Grund keine Umsatzsteuer ausgewiesen worden ist. Hier muss nicht zwingend der Begriff "Kleinunternehmerregelung" auftauchen. Ein möglicher Nachsatz wäre:

"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Soll man nun immer daran denken, keine Pflichtangaben zu vergessen, die Umsatzsteuer nicht auszuweisen und die Rechnung bloß nicht ohne den Hinweis zur nicht ausgewiesenen Umsatzsteuer zu versenden?

Es geht auch einfacher! Nutzen Sie eine Software, die für Sie mitdenkt! In den Programmen

steht Ihnen die Option zur Kleinunternehmerregelung permanant zur Verfügung. Einmal anhaken und alles andere erledigt rechnungsprofi bei der Rechnungserstellung dann automatisch. 

Sie sind irgendwann kein Kleinunternehmer mehr und weisen die Umsatzsteuer aus? Nicht schlimm - Optionshaken einfach entfernen und es geht mit regulären Rechnungen unter ganz normalem Ausweis der Umsatzsteuer weiter.

Klingt unkompliziert? Ist es auch! Sehen Sie hier unser Tutorial:





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