Muster Lieferschein |
Lieferscheine müssen als solche gekennzeichnet sein, in etwa mit der Überschrift "Lieferschein". Pflichtangaben im Gegensatz zur Rechnung gibt es keine, dennoch sollten die nachfolgenden Angaben immer enthalten sein:
- Name und Anschrift der liefernden Firma
- Empfängeradresse der Lieferung
- Lieferdatum
- Anzahl und Einheit der gelieferten Artikel sowie eine nachvollziehbare Artikelbezeichnung bzw. Artikelnummern
- Lieferscheine können mit Preisen, aber auch ohne Preise ausgestellt werden
Vorlage Rechnung |
Auf eine Rechnung, egal, ob es sich um eine Abschlagsrechnung oder eine einfache Rechnung handelt, gehören immer die folgenden Pflichtangaben:
- vollständiger Name sowie Anschrift des Rechnungsstellers (Lieferfirma),
- vollständiger Name und die Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde),
- Rechnungsdatum
- Steuernummer des Rechnungsstellers alternativ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- fortlaufende Rechnungsnummer
- die Menge und Art der gelieferten Ware oder Leistung mit nachvollziehbare Beschreibung für das Finanzamt
- der Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung / Leistungserbringung
- eventuelle Nachlässe (Skonti, Rabatte etc.)
- die Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweilig gültigen Steuersatz (in %) sowie die anfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
- Bei Waren oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen sind diese gesondert ausweisen
Vorlage erste Abschlagsrechnung |
Muster zweite Abschlagsrechnung |
Muster / Vorlage / Beispiel Schlussrechnung |
Welche Pflichtangaben gelten nun hier?
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,
- Rechnungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Leistungen
- bei Anzahlungen: den Zeitpunkt der Zahlung
- bei Endrechnungen: Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
- wenn die Umsätze unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen: Aufschlüsselung des Rechnungsbetrags nach einzelnen Umsatzsteuersätzen
- den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag, ggf. auch unter Angabe von Steuerbefreiungen (wenn Umsatzsteuer =0)
- bei Leistungen innerhalb der EU: die Umsatzsteuer- Identifikationsnummerdes leistenden Unternehmers UND auch des Leistungsempfängers
Einer oder mehreren Abschlagsrechnungen muss zwangsläufig immer eine SCHLUSSRECHNUNG folgen. Dies erfolgt in der Regel nach vollständiger Ausführung der Lieferung oder Leistung.
Bei mehreren zuvor angefallenen Abschlagszahlungen ist es durchaus ausreichend, wenn der Gesamtbetrag der vorausbezahlten Rechnungsbeträge und die Summe der darauf entfallenden Steuerbeträge zusätzlich angegeben werden.
Sie wollen Lieferscheine, Rechnungen, Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen auf einfache Weise erstellen - dann testen Sie hier unverbindlich und kostenlos unser Produkte für Faktura und Auftragsabwicklung - mehr Informationen hier: