Rechnungen nach § 13b UStG schreiben - Wechsel der Steuerschuldnerschaft



Wer als Unternehmer auch Rechnungen nach § 13b UStG schreibt, der muss beim Erstellen der Rechnungen auf einige Details achten:


In den entsprechenden Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und neben den normalen Pflichtangaben, die sowieso auf jede Rechnung gehören, muss auf diesen betreffenden Rechnungen auch ein Vermerk eingefügt werden, dass die Umstazsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

Nun kann man natürlich mühsam mit Vorlagen und Vorlagetexten operieren, sich Muster suchen und hin und her kopieren. Und hoffen, dass man dabei keine wichtigen Angaben vergisst.

Wer mit rechnungsprofi in den Versionen:

Rechnungen schreibt, kann einmalig eine kleine Voreinstellung in der Software vornehmen und den Rest übernimmt dann das Programm für Sie. Praktisch ist, dass sowohl ganz normale Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer als auch Rechnungen nach §13b UStG geschrieben werden können, ohne dass dabei irgendwelche Einstellungen ständig hin und her geändert werden müssen.

Wie das geht, haben wir im nachfolgenden Video beschrieben:




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Und hier noch eine Musterrechnung für eine Rechnung nach §13b UStG, erstellt mit rechnungsprofi: