Wer als Unternehmer auch Rechnungen nach § 13b UStG schreibt, der muss beim Erstellen der Rechnungen auf einige Details achten:
In den entsprechenden Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und neben den normalen Pflichtangaben, die sowieso auf jede Rechnung gehören, muss auf diesen betreffenden Rechnungen auch ein Vermerk eingefügt werden, dass die Umstazsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
Nun kann man natürlich mühsam mit Vorlagen und Vorlagetexten operieren, sich Muster suchen und hin und her kopieren. Und hoffen, dass man dabei keine wichtigen Angaben vergisst.
Wer mit rechnungsprofi in den Versionen:
- rechnungsprofi office plus (mehr Info)
- rechnungsprofi Handwerker (mehr Info)
- rechnungsprofi office (mehr Info)
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Wie das geht, haben wir im nachfolgenden Video beschrieben:
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Und hier noch eine Musterrechnung für eine Rechnung nach §13b UStG, erstellt mit rechnungsprofi: