Keine Angst vor SEPA – mit Rechnungsprofi-Software ganz einfach Rechnungen für das SEPA-Lastschriftverfahren erstellen




Das Thema SEPA ist derzeit in aller Munde. So richtig glücklich ist niemand darüber und in der Regel wird die Thematik einfach aufgeschoben. Das die ganze Angelegenheit mit einigen Veränderungen einhergeht, ist den meisten Menschen suspekt. Plötzlich sollen die gute alte Kontonummer und die Bankleitzahl ausgedient haben? Stattdessen soll man ellenlange Nummern benutzen. IBAN und BIC ersetzen die alte Kontonummer und Bankleitzahl. Dabei ist das gar nicht so schlimm, denn IBAN und BIC folgen einem ganz logischen System:
  • 2-stelliger, alphabetischer Ländercode (LL), also z.B. DE für Deutschland
  • 2-stellige, numerische Prüfziffer (PZ) über die ganze IBAN
  • Maximal 30-stellige Basic Bank Account Number (BBAN), bestehend aus Bankidentifikation (IID) und Kontoidentifikation (BAN)
Die Bankidenfikation ist konstant 8-stellig, Bankidentifikation entsprechend deutschem Bankleitzahlenverzeichnis.
Die Kontoidentifikation ist konstant 10-stellig (ggf. mit vorangestellten Nullen), die Kunden-Kontonummer.
Nach dem wir das nun schon mal geklärt haben, wenden wir uns dem Verfahren der SEPA-Lastschriften zu. Sie ersetzen die bisherigen Lastschriften unter Verwendung von IBAN und BIC und weiteren Voraussetzungen. Diese sind:
Bevor eine SEPA-Lastschrift eingezogen wird, muss der Kunde über Höhe und Einzugstermin informiert werden. Dies kann im Rahmen einer so genannten Pre-Notification erfolgen, die per Brief, Rechnung, Bescheid oder Fax erfolgen kann. (Bei wiederkehrenden Lastschriften werden dies in der Regel Bescheide oder Briefe sein.) Folgende Angaben muss diese Vorankündigung haben:


  • Betrag
  • Fälligkeitsdatum (Einzugsdatum)
  • Gläubiger ID
  • Mandatsrefrenz
  • IBAN & BIC
  • Information, dass es sich um eine SEPA-Lastschrift handelt

Die Rechnung die erstellt wird, muss dann ebenfalls folgende Angaben haben:

  • Betrag
  • Fälligkeitsdatum (Einzugsdatum)
  • Gläubiger ID
  • Mandatsrefrenz
  • IBAN & BIC
  •  Information, dass es sich um eine SEPA-Lastschrift handelt

Eine Gläubiger-Identifikationsnummer kann übrigens hier bei der Bundesbank beantragt werden:

Wie man schnell und unkompliziert Rechnungen für das SEPA-Lastschriftverfahren mit allen notwendigen Angaben erstellen kann, zeigen wir Ihnen im nachfolgenden Video:



Download  und Informationen zu Rechnungsprofi-Software mit der Möglichkeit zur Erstellung von Rechnungen für das SEPA-Lastschriftverfahren:
Und nun viel Erfolg und keine Angst mehr, wenn das Wort SEPA fällt. Es ist weniger kompliziert, als es aussieht.