Keine Angst vor SEPA – mit Rechnungsprofi-Software ganz einfach Rechnungen für das SEPA-Lastschriftverfahren erstellen
Das Thema SEPA ist derzeit in aller Munde. So richtig glücklich
ist niemand darüber und in der Regel wird die Thematik einfach aufgeschoben.
Das die ganze Angelegenheit mit einigen Veränderungen einhergeht, ist den
meisten Menschen suspekt. Plötzlich sollen die gute alte Kontonummer und die
Bankleitzahl ausgedient haben? Stattdessen soll man ellenlange Nummern
benutzen. IBAN und BIC ersetzen die alte Kontonummer und Bankleitzahl. Dabei
ist das gar nicht so schlimm, denn IBAN und BIC folgen einem ganz logischen
System:
- 2-stelliger, alphabetischer Ländercode (LL), also z.B. DE für Deutschland
- 2-stellige, numerische Prüfziffer (PZ) über die ganze IBAN
- Maximal 30-stellige Basic Bank Account Number (BBAN), bestehend aus Bankidentifikation (IID) und Kontoidentifikation (BAN)
Die Bankidenfikation ist konstant 8-stellig, Bankidentifikation
entsprechend deutschem Bankleitzahlenverzeichnis.
Die Kontoidentifikation ist konstant 10-stellig (ggf. mit
vorangestellten Nullen), die Kunden-Kontonummer.
Nach dem wir das nun schon mal geklärt haben, wenden wir uns
dem Verfahren der SEPA-Lastschriften zu. Sie ersetzen die bisherigen
Lastschriften unter Verwendung von IBAN und BIC und weiteren Voraussetzungen.
Diese sind:
Bevor eine SEPA-Lastschrift eingezogen wird, muss der Kunde über
Höhe und Einzugstermin informiert werden. Dies kann im Rahmen einer so genannten
Pre-Notification erfolgen, die per Brief, Rechnung, Bescheid oder Fax erfolgen
kann. (Bei wiederkehrenden Lastschriften werden dies in der Regel Bescheide
oder Briefe sein.) Folgende Angaben muss diese Vorankündigung haben:
- Betrag
- Fälligkeitsdatum (Einzugsdatum)
- Gläubiger ID
- Mandatsrefrenz
- IBAN & BIC
- Information, dass es sich um eine SEPA-Lastschrift handelt
Die Rechnung die erstellt wird, muss dann ebenfalls folgende
Angaben haben:
- Betrag
- Fälligkeitsdatum (Einzugsdatum)
- Gläubiger ID
- Mandatsrefrenz
- IBAN & BIC
- Information, dass es sich um eine SEPA-Lastschrift handelt
Eine Gläubiger-Identifikationsnummer kann übrigens hier bei
der Bundesbank beantragt werden:
Wie man schnell und unkompliziert Rechnungen für das
SEPA-Lastschriftverfahren mit allen notwendigen Angaben erstellen kann, zeigen
wir Ihnen im nachfolgenden Video:
Download und Informationen
zu Rechnungsprofi-Software mit der Möglichkeit zur Erstellung von Rechnungen
für das SEPA-Lastschriftverfahren:
- Rechnungsprofi Office Plus
- Rechnungsprofi Office
- Rechnungsprofi Office easy
- Rechnungsprofi Handwerker
Und nun viel Erfolg und keine Angst mehr, wenn das Wort
SEPA fällt. Es ist weniger kompliziert, als es aussieht.