Alle Pflichtangaben auf Rechnungen? In Rechnungsprofi einmal eingeben, fertig für alle Rechnungen!

Welche Angaben gehören auf eine Rechnung – ein Thema, zu dem wir immer wieder häufig befragt werden – nachfolgend haben wir noch einmal die derzeitig gültigen Angaben zusammengefasst. Rechnungen umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen folgende Angaben aufweisen:

·         vollständigen Namen sowie Anschrift des Rechnungsstellers,

·         vollständigen Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde),

·         Rechnungsdatum

·         Steuernummer des Rechnungsstellers alternativ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

·         fortlaufende Rechnungsnummer

·         die Menge und Art der gelieferten Ware oder Leistung (nachvollziehbare Beschreibung für das Finanzamt)

·         der Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung / Leistungserbringung

·         eventuelle Nachlässe (Skonti, Rabatte etc.)

·         die Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweilig gültigen Steuersatz (in %) sowie die anfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

·         Bei Waren oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gesondert ausweisen

Sonderfall Kleinbetragsrechnungen:

Wenn die Rechnungssumme brutto bis 150 Euro beträgt (seit Anfang 2007), sind  nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) weniger ausführliche Angaben notwendig. Es muss die Mehrwertsteuer nicht extra herausgerechnet, sondern nur der geltende Steuersatz ausgewiesen werden: z.B.: „Der  Rechnungsbetrag enthält 19 %

Im nachfolgenden Video fassen wir die Angaben noch einmal zusammen am Beispiel einer Musterrechnung, die mit der Rechnungssoftware (mit Angebots- und Mahnwesen) Rechnungsprofi erstellt wurde. Das Programm können Sie

>>> hier gratis herunterladen

Info:    http://www.rechnungsprofi.eu

Shop:  http://www.rechnungsprofi.net

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