Welche Angaben gehören auf eine Rechnung – ein Thema, zu dem wir immer wieder häufig befragt werden – nachfolgend haben wir noch einmal die derzeitig gültigen Angaben zusammengefasst. Rechnungen umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen folgende Angaben aufweisen:
- vollständigen Namen sowie Anschrift des Rechnungsstellers,
- vollständigen Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers (Kunde),
- Rechnungsdatum
- Steuernummer des Rechnungsstellers alternativ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- fortlaufende Rechnungsnummer
- die Menge und Art der gelieferten Ware oder Leistung (nachvollziehbare Beschreibung für das Finanzamt)
- der Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung / Leistungserbringung
- eventuelle Nachlässe (Skonti, Rabatte etc.)
- die Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweilig gültigen Steuersatz (in %) sowie die anfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
- Bei Waren oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gesondert ausweisen
Sonderfall Kleinbetragsrechnungen:
Wenn die Rechnungssumme brutto bis 150 Euro beträgt (seit Anfang 2007), sind nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) weniger ausführliche Angaben notwendig. Es muss die Mehrwertsteuer nicht extra herausgerechnet, sondern nur der geltende Steuersatz ausgewiesen werden: z.B.: „Der Rechnungsbetrag enthält 19 %
Im nachfolgenden Video fassen wir die Angaben noch einmal zusammen am Beispiel einer Musterrechnung, die mit der Rechnungssoftware (mit Angebots- und Mahnwesen) Rechnungsprofi erstellt wurde. Das Programm können Sie
Video ansehen:
Die ganze Welt von rechungsprofi.de unter:
Info: http://www.rechnungsprofi.eu
Shop: http://www.rechnungsprofi.net
Detailinformationen: