Angebotsbestätigung auf der Grundlage Ihres Angebotes:
Ihr Angebot hat Ihren Interessenten überzeugt. Er möchte Sie beauftragen. Nun gilt es noch einiges zu beachten. Das von Ihnen erstellte Angebot bildet nun die Grundlage für die Auftragsbestätigung.
- Achten Sie darauf, dass dem Kunden das Angebot in schriftlicher Form vorliegt, wie z.B. in unserem Angebotsmuster
- Eventuelle mündliche Nebenabreden, wie Rabatte, unentgeltliche Zusatzleistungen, Terminänderungen fixieren Sie zu Ihrer eigenen Absicherung am besten schriftlich
- Nach Überarbeitung des Angebotes erstellen Sie dann eine Auftragsbestätigung
- Diese Auftragsbestätigung lassen Sie von Ihrem Kunden unterzeichnen und die Angebotspositionen als beauftragt kennzeichnen (Hierbei können auch nur einzelne Elemente / Positionen / Abschnitte des Angebots beauftragt werden.)
- Angebot / Auftrag sowie schriftliche Nebenabreden bilden nun die Vertragsgrundlage.
- Für Zusatzleistungen, die sich aus dem Arbeitsablauf ergeben, aber nicht Bestandteil der Angebotspositionen sind, erstellen Sie schriftliche Nachtragsangebote, welche dann in den Vertrag bei Beauftragung einfließen.
Unser Tipp:
- Führen Sie Leistungen, die Sie aus Kulanzgründen evtl. ohne gesonderte Berechnung ausführen im Angebot auf und kennzeichnen den Preis entsprechend mit „0“
- Kalkulieren Sie auch unvorhergesehene Leistungen und Nebenleistungen ein (z.B. Baustelleneinrichtung, Installationssupport, Anfahrtskosten…)
- Lassen Sie sich bei Vertragsverhandlungen nie von betriebswirtschaftlichen Überlegungen abbringen. Vergeben Sie nicht großzügig Rabatte und Nachlässe, die die Wirtschaftlichkeit Ihrer Tätigkeit untergraben.
- Bleiben Sie glaubwürdig – Sie sollten jederzeit in der Lage sein, Ihre Kalkulation zu erläutern und ggf. zu begründen.
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